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 Allgemein wird angenommen, dass – falls die Urheberschaft nicht mit dem Text veröffentlicht wird - keine Urheberrechtsschutz an einem Werk besteht und jeder es verwenden kann. Das trifft nicht zu. Zur Beanspruchung des Urheberrechts braucht es grundsätzlich kein Urheberrechtsvermerk. Doch der Hinweis auf das Copyright ist trotzdem nicht überflüssig. Der Hinweis kann Vorteile in einem Rechtsstreit wegen unberechtigter Verwendung eines Textes bringen. Es gilt nämlich derjenige als Urheber, der auf Vervielfältigungsstücken eines Werkes oder dem Original als Urheber bezeichnet ist. Das ist ein wichtiger Punkt in einem Prozess, denn er erspart dem Urheber den sonst gar nicht so einfachen Beweis seiner Urheberschaft.

1 Kommentar zu “Braucht es den Copyright-Vermerk?”

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